In der Rechtsprechung hat sich herausgebildet, dass ein Mieter nicht zu einer Neuverlegung eines Bodens verpflichtet ist, wenn dieser sich im Laufe des Mietverhältnisses normal abgenutzt hat, denn die normale Abnutzung dieser Bodenbeläge bezahlt der Mieter mit seiner Miete.
Druckstellen, Laufstraßen, Ausbleichungen durch Sonneneinwirkung auf Bodenbelag
Auch wenn ein Teppich oder PVC-Belag durch Sonneneinwirkung an manchen Stellen ausgeblichen sein sollte, so gilt dies als normale Abnutzung und dem Mieter entsteht kein Schaden.
- Auch durch normale Benutzung entstandene Abdrücke, Druckstellen von Möbeln stellen keinen Schaden dar.
- Sichtbare Laufstraßen auf solchen Böden fallen ebenfalls in den Bereich der normalen und zulässigen Nutzung.
https://www.promietrecht.de/Renovierung/...-E2040.htm